



Abstimmung am 8. März
Tempo 30 vors Volk!
Unsere Tempo 30 Initiative und der Gegenvorschlag des Baselbieter Landrats kommen vors Volk! Am 8. März 2026 entscheiden wir darüber, ob der Weg zu Tempo 30 auf Kantonsstrassen in Zukunft demokratischer ausgestaltet werden soll. Wir empfehlen dem Stimmvolk 2 x JA. Damit die Gemeindebevölkerung mitreden kann, wenn es um ihre Strassen geht.
Die Initiative, die mit rund 10’000 gültigen Unterschriften aus 86 Gemeinden im Jahr 2023 eingereicht wurde, fordert:
-
Direkte Demokratie bei Tempo 30 auf Hauptstrassen verankern.
-
Ultima ratio: Tempo 30 soll nur als letzte Lärmschutzmassnahme dienen. Vorher sollen lärmarme Beläge eingebaut werden, die besseren Lärmschutz bieten.
Der Gegenvorschlag des Landrats fordert:
-
Demokratischer Prozess: Die Gemeindeversammlung oder der Einwohnerrat müssen dem Antrag zu Tempo 30 auf Kantonsstrassen zustimmen.
Darum: Am 8. März 2x JA zu mehr Demokratie bei Tempo 30!
Warum 2x JA?
Immer mehr Gemeinden im Baselbiet wollen aus Lärmschutzgründen Tempo 30 auch auf Hauptstrassen einführen. Bis jetzt war dazu nur ein Antrag des Gemeinderates nötig, der dann durch den Regierungsrat, nach Anfertigen eines Gutachtens, bewilligt wurde. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass viele Anwohnende und Gemeindebewohner nicht mit der Beruhigung der Hauptstrassen einverstanden waren. Es kam zu Gerichtsverfahren von Anwohnenden, vielerorts wurde das Referendum ergriffen und Unterschriften wurden gesammelt. Der Unmut wuchs, auch aufgrund der fehlenden Mitbestimmung.
Es zeigte sich relativ schnell: Tempo 30 erhitzt die Gemüter. Tempo 30 in den Quartieren bietet viele Vorteile und ist unbestritten. Aber Tempo 30 auf Hauptstrassen – oder verkehrsorientierte Strassen genannt – führt zu Diskussionen und grossem Widerstand. Deshalb entstand die Idee, dass der Prozess demokratischer ausgestaltet werden muss.
Wenn sich die Gemeindebevölkerung dazu äussern und darüber abstimmen kann, steigt auch die Akzeptanz für den Entscheid. Denn die Gemeinde kennt ihre Strassen und weiss am besten, ob eine Verkehrsberuhigung auf der Hauptachse Sinn macht.
Die Initiative fordert darum einen direkt demokratischen Entscheid der Stimmbevölkerung.
Weniger weit geht der Gegenvorschlag, der vom Baselbieter Landrat als fairer Kompromiss zur Initiative ausgearbeitet wurde. Er verlangt, dass in Zukunft die Anträge für Tempo 30 auf den Hauptstrassen zuerst an der Gemeindeversammlung oder durch den Einwohnerrat bestätigt werden müssen. Damit bleibt er in den politischen Strukturen und könnte direkt im Gemeindegesetz verankert werden. Der Gegenvorschlag schlägt sogar vor, dass fortan alle Änderungen der Höchstgeschwindigkeit für die Gemeinde- und die Kantonsstrassen zuerst dem Volk vorgelegt werden müssen. Dies würde eine Stärkung der Gemeindeautonomie bedeuten. Denn das heisst, dass die Gemeinden mehr Recht bekommen, selbst über ihre Strassen zu bestimmen. Der Gegenvorschlag ist deshalb zu begrüssen und das Komitee empfiehlt auch hier ein JA in die Urne einzulegen.
Darum: Am 8. März 2x JA zu mehr Demokratie bei Tempo 30!
Die Historie: Was bisher geschah…
Januar 2022
Die ersten Anträge für Tempo 30 auf Hauptstrassen werden bewilligt. Anwohnende ziehen vor Gericht. Die Gerichtsfälle sind noch hängig.
Weitere Anträge
12 weitere Gemeinderäte reichen einen Antrag für Tempo 30 auf Kantonsstrassen beim Regierungsrat ein.
Mai 2022
Der TCS beider Basel lanciert die Tempo 30 Initiative und beginnt die Unterschriftensammlung.
Grosser Erfolg!
Beim TCS beider Basel gehen über 11’500 Unterschriften ein. Aus allen 86 Baselbieter Gemeinden werden Unterschriften gesendet.
April 2023
Das Komitee «Tempo 30 vors Volk» reicht rund 10'000 gültige Unterschriften bei der Landeskanzlei BL ein. Rekord! Noch nie hatte eine Initiative im Bereich Verkehrspolitik derart viele Unterschriften.
Oktober 2023
Der Regierungsrat lehnt die Rechtsgültigkeit der Initiative ab. Dies gestützt auf ein Rechtsgutachten, welches jedoch umstritten ist.
Juni 2024
Die Justiz- und Sicherheitskommission des Baselbieter Landrats will es genau wissen und beantragt ein Obergutachten. Dieses erklärt die TCS Initiative für (teil-)rechtsgültig. Der Weg ist also frei.
August 2024
Der Baselbieter Landrat bestätigt die Rechtsgültigkeit der Initiative.
Juni 2025
Die Justiz- und Sicherheitskommission erstellt einen Gegenvorschlag. Dieser bereinigt rechtliche Schwierigkeiten der Initiative.
August 2025
Der Baselbieter Landrat empfiehlt den Gegenvorschlag dem Stimmvolk zur Annahme. Die Initiative lehnt er ab.
März 2026
Die Initiative und der Gegenvorschlag kommen endlich, nach einem langen Weg und vielen Debatten, vors Baselbieter Stimmvolk.
FAQ
In Kürze
-
Die Initiative fordert einen direkt demokratischen Entscheid an der Urne.
-
Der Gegenvorschlag fordert einen demokratischen Entscheid der Gemeindeversammlung oder des Einwohnerrats.
Vorteile
Tempo 30 auf Hauptstrassen hat Auswirkung auf alle. Wenn der Entscheid breiter abgestützt wird, steigt die Akzeptanz.
Die ganze Gemeinde soll entscheiden. Vor- und Nachteile können diskutiert werden.
Der Austausch mit den Anwohnenden verhindert teure Gerichtsverfahren.
Andere Methoden zum Lärmschutz sollen vorgezogen werden. Sie sind wirkungsvoller und werden kantonal finanziert.
Übrigens: Wenn der Kanton handeln muss (z.B. wenn Lärmgrenzwerte überschritten werden), kann er dies weiterhin tun. Weder Initiative noch Gegenvorschlag ändern daran etwas. Aber dort wo mehr Demokratie möglich ist, sollte der Spielraum auch genutzt werden. Denn: Mehr Demokratie schadet nie!
Was sind die Gegenargumente?
Die Gegner der Tempo 30 Initiative reden von «Etikettenschwindel». Damit meinen sie, dass der demokratische Entscheid nicht zwingend umgesetzt wird, denn der Kanton hat immer noch das letzte Wort.
ABER: Es geht bei der Initiative und dem Gegenvorschlag darum, den Weg des Antrags demokratischer auszugestalten. Wie der Kanton am Ende urteilt (er muss ja auch noch ein Gutachten anfertigen), kann so oder so nicht erzwungen werden. Das Argument zählt also nicht. Denn ein demokratischer Beschluss zählt.
Der Regierungsrat bezweifelt die Rechtsgültigkeit und befürchtet einen administrativen Mehraufwand für die kantonale Verwaltung.
ABER: Ein Obergutachten eines renommierten Rechtsprofessors hat die Initiative analysiert und bestätigt die Rechtsgültigkeit. Die Teile, die als kritisch beurteilt wurden, sind gestrichen worden. Beim Gegenvorschlag stellt sich die Frage nach der Rechtsgültigkeit überhaupt nicht, da dieser vom Landrat selbst ausgearbeitet wurde. Ein administrativer Mehraufwand entsteht immer bei demokratischen Verfahren. Im Falle des Gegenvorschlags entfällt er jedoch ganz, da die bestehenden Strukturen genutzt werden. Für die kantonale Verwaltung entsteht überhaupt keinen Mehraufwand. Die Anträge werden immer auf die gleiche Weise geprüft. Dieses Argument überzeugt nicht.
Die Gegner sagen, dass der Lärmschutz im Vordergrund steht.
ABER: Der Lärmschutz ist oftmals nur ein vorgeschobenes Argument. Ein lärmarmer Strassenbelag (Sanierung an der Lärmquelle) mindert den Lärm um satte 9 Dezibel (dB). Dem gegenüber kann Tempo 30 nur zwischen 0.5 dB und max. 4 dB reduzieren. Dies ist jedoch in einem so geringen Bereich, dass das menschliche Ohr die Reduktion gar nicht wahrnimmt. Veränderungen werden erst ab 10 dB spürbar. Ausserdem ist der Lärmschutz bei Tempo 30 nicht garantiert. Motorräder sind z.B. bei niedrigen Geschwindigkeiten lauter, auch der Emissionsausstoss steigt. Darum ist Tempo 30 keine geeignete Lärmschutzmassnahme. Es gibt bessere Optionen.
Die Gegner wollen die Verkehrssicherheit verbessern.
ABER: Bei der Abstimmung ist die Verkehrssicherheit kein Thema. Wenn es zu Unfallhäufungen kommt oder gefährliche Stellen vorliegen, muss so oder so gehandelt werden. Dies unabhängig von den Anträgen der Gemeinde.
Die Gegner behaupten, es braucht keine Sonderregelung zu Tempo 30.
ABER: Keine andere Verkehrsanordnung ist derart umstritten wie Tempo 30 auf Hauptstrassen. Darum macht ein geregeltes und einheitliches Vorgehen, das für den ganzen Kanton gilt, Sinn. Der Gegenvorschlag des Landrats ist gänzlich unabhängig von Tempo 30. Er betrifft alle Änderungen der Höchstgeschwindigkeit (also Herab- oder Heraufsetzungen) und er betrifft auch alle Strassenarten (Kantons- und Gemeindestrassen). Dem Argument kann also nicht gefolgt werden.
Die Gegner reden von hohen Kosten, die auf Gemeinde und Kanton zukommen.
ABER: Bei der Initiative würde die notwendige Urnenabstimmung zu Kosten führen. Diese würden jedoch von der Gemeinde bestimmt, wenn z.B. ein regulärer Abstimmungstermin gewählt wird. Beim Gegenvorschlag ist keine Kostenfolge zu erwarten, da die normalen Termine der Gemeindeversammlungen / Einwohnerratsdaten verwendet werden können. Ein Gewinn an Demokratie sollte jedoch auch von den zuständigen Behörden erwünscht sein.
FAQ
Schwierigkeiten bei Tempo 30
Strassennetzhierarchie
Es ist sinnvoll, eine getrennte Geschwindigkeitsregelung für Hauptverkehrsstrassen und Nebenstrassen sicherzustellen, um die Funktionalität des Netzes zu gewährleisten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verkehr unkontrolliert auf Nebenstrassen ausweicht. Deshalb braucht es die Unterscheidung zwischen siedlungsorientierten und verkehrsorientierten Strassen.
Mehr Schadstoffausstoss
Da die heutigen Motoren nicht für die Durchschnittsgeschwindigkeit 30 sondern für Tempo 50 gebaut sind, haben sie einen grösseren Ausstoss bei niedrigen Geschwindigkeiten.
Zeitverlust für den Öffentlichen Verkehr
Durch Tempo 30 wird der ÖV ausgebremst. Das ist ärgerlich und hat dann Folgen, wenn zum Beispiel der Anschluss verpasst wird. Auch sonst müssen die Passagiere mehr Zeit einplanen, weil der Weg verlängert wird. Dazu kommen Kosten für zusätzliche Fahrzeuge und Personal, um die Fahrplansicherheit aufrechterhalten zu können
Zeitverlust für die Blaulichtorganisationen
Auch Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte müssen sich an die Geschwindigkeitsvorschriften halten. Zwar dürfen sie z.B. bei einem Einsatz schneller fahren, aber dennoch dürfen sie nicht einfach fahren wie sie wollen. Deshalb stehen die Blaulichtorganisation Tempo 30 kritisch gegenüber. Denn wenn es um Lebensrettungseinsätze geht, zählt jede Sekunde.
Schutz der Wohnquartiere
Wenn auf allen Strassen in einer Umgebung Tempo 30 herrscht, suchen sich viele die Abkürzung durch die Wohnquartiere. Das passiert bereits heute bei Stau. Die Wohnquartiere, in denen zurecht Tempo 30 gilt, sollen aber vor dem Durchgangsverkehr geschützt werden. Deshalb muss der Verkehr auf den Hauptstrassen gebündelt werden.
Lärmschutz nicht sicher
Es gibt bessere Methoden, die Anwohnenden vor Lärm zu schützen, z.B. mit Flüsterbelag auf den Strassen. Dieser bringt mehr und wirkt direkt an der Quelle. Auch die Elektrifizierung sowie immer leisere Reifen helfen, in Zukunft weniger Strassenlärm zu haben. Die Regierung soll diese wirksamen Massnahmen zuerst umsetzen, bevor überall Tempo 30 angeordnet wird.
Die Bevölkerung soll mitbestimmen
Wenn eine Gemeinde Tempo 30 auf ihren Hauptstrassen einführen will, dann sollen auch die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde mitreden dürfen. Wenn sie gemeinsam beschliessen, dass sie Tempo 30 wollen, ist die Entscheidung demokratisch und zu akzeptieren.
Hindernis für alle
Neben den Personen die zur Arbeit fahren sind auch die Handwerkerfirmen und Betriebe betroffen, die auf schnelles Vorankommen angewiesen sind. Die Dienstleistungen erbringen, wie Pakete ausliefern oder Kundenbesuche machen. Wenn auf immer mehr Hauptstrassen Tempo 30 gilt, braucht alles viel mehr Zeit.
Gefahren für E-Bikes und Velos
Bei Fahrzeugschlangen fahren Zweiräder oft rechts oder auch links an den Fahrzeugen vorbei. Wenn alle mit Tempo 30 fahren, werden viele versuchen, zu überholen. Das führt zu neuen Gefahren im Strassenverkehr vor allem für die schnellen E-Bikes, die sich zwar auch an die Geschwindigkeit halten müssten, aber zum Beispiel auf dem Velostreifen unterwegs sind. Auch könnten Personen öfters einfach die Fahrbahn überqueren, ohne Fussgängerüberweg, weil die Fahrzeuge langsamer unterwegs sind.
Tempo 30 als günstige Massnahme
Die Gemeinden und der Kanton wollen überall Tempo 30 Schilder aufstellen, weil Lärmschutz viel Geld kostet. Dabei sind lärmarme Beläge und Schallschutzfenster viel effektiver. Wir wollen, dass der Kanton erst alle anderen Möglichkeiten ergreift, bevor er Tempo 30 auf Hauptstrassen zulässt. Deshalb soll Tempo 30 auf Hauptstrassen nur «ultima ratio», also die letztmögliche Massnahme, sein.
Im Modell berechnet
Die Gutachten, die notwendig sind, um Tempo 30 auf Hauptstrassen einführen zu können, gehen von Modellberechnungen aus. Sie versuchen zwar alle Faktoren mit einzubeziehen und auszurechnen, aber die Realität sieht meistens anders aus. Das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden kann nicht immer korrekt abgebildet werden.
Irrtümer & Fakten
Mit Tempo 30 wird der Verkehr überall verflüssigt.
In den Modellberechnungen geht diese Rechnung meist haarscharf auf. Aber die Menschen verhalten sich nicht immer vorhersehbar. Sie bremsen öfters grundlos ab oder fahren stockend, weil sie unsicher sind oder Angst vor Blitzern haben. Wenn es dann zu Stop-and-Go Verkehr kommt, sind alle vermeintlichen Vorteile weg und es kommt zu mehr Stau, zu mehr Schadstoffausstoss und zu mehr Lärm durch das ständige Anfahren und Abbremsen.
Tempo 30 Hauptstrassen gefährden die Strassenhierarchie nicht.
Normalerweise gibt es klare Regeln für Hauptstrassen und für Tempo 30 Zonen. Es wird mit Rechtsvortritt geregelt und die Strasse mit Hindernissen verengt, damit man langsam fährt. Dies ist auf Hauptstrassen nicht erlaubt. Für die Verkehrsteilnehmenden ist schwierig zu erkennen, was jetzt gilt. Daher wird mit mehr Konflikten gerechnet.
Tempo 30 reduziert den Lärmpegel.
Nur unter idealen Bedingungen. Die lärmmindernde Wirkung hängt stark vom Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmenden ab. Sobald es jedoch zu vermehrtem Abbremsen und Beschleunigen kommt, ist die Wirkung nicht garantiert. Ein lärmarmer Strassenbelag wäre die bessere Lösung.
Tempo 30 ist gut für alle Verkehrsteilnehmenden.
Wenn Tempo 30 für alle herrscht, müssen sich alle Verkehrsteilnehmende daran halten. Auch die E-Bikes, die dann nicht mehr rechts überholen dürften. Auch könnte es zu Fahrbahnüberquerungen ohne Fussgängerstreifen kommen, weil die Autos langsamer unterwegs sind.

Am 17. April 2023 wurde die Initiative durch das Initiativkomitee eingereicht!
Vor dem Provisorium der Landeskanzlei an der Kasernenstrasse in Liestal übergibt TCS-Sektionspräsident Christophe Haller (vorne rechts) Landschreiber Nic Kaufmann die 11’500 Unterschriften. Dahinter (von links) Lukas Ott, Rudolf Zurflüh, Christoph Keigel, Christoph Buser, Markus Dürrenberger, Martin Dätwyler, Thomas de Courten, Reto Tschudin, Felix Keller und Birgit Kron.
Umfrage Ergebnisse zu Tempo 30
In einer Mitgliederumfrage des TCS beider Basel vom Dezember 2021 waren die Resultate eindeutig. Fast 90% finden Tempo 30 auf Hauptstrassen keine gute Idee, dafür stehen 71% der Mitglieder hinter Tempo 30 im Quartier:

Eine Umfrage im Baselbiet vom Mai 2022 zeigt, dass 78% gegen Tempo 30 auf Hauptstrassen sind. Tempo 30 im Quartier ist aber willkommen (66% dafür).

Ganze 93% fordern, dass die Tempolimits auch für E-Bikes gelten. Seit neuestem gibt es auch eine Tachopflicht.

Eine Umfrage in der ganzen Schweiz vom Dezember 2021 zeigt ein ähnliches Bild: 68% der Schweizer Bevölkerung wollen kein Tempo 30 generell sondern nur auf Neben- und Quartierstrassen.

70% der Schweizer Bevölkerung befürchtet, dass Rettungsdienste bei Tempo 30 auf Hauptstrassen langsamer werden.
Bisherige Studien zeigen, dass die Bevölkerung Tempo 30 auf Hauptstrassen kritisch gegenüber steht:

Die formulierte Gesetzesinitiative will eine Ergänzung des Strassenverkehrsgesetzes, der Gegenvorschlag betrifft das Gemeindegesetz:

Die Initiative:
§ 3 Absatz 1, neuer Absatz 1bis, eingefügt nach Absatz 1:
1bis Besteht im Rahmen des Entscheides über eine abweichende Höchstgeschwindigkeit gemäss Abs. 1 Bst. a und b ein behördlicher Ermessensspielraum, darf eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf Hauptstrassen nur verfügt werden, sofern alle anderen möglichen Massnahmen bereits umgesetzt sind und die Zustimmung der Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinde vorliegt.

Der Gegenvorschlag:
Der Erlass SGS 180, Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) vom 28. Mai 1970 (Stand 1. August 2024),wird wie folgt geändert:
§ 47 Abs. 1
1 Unter Vorbehalt der Bestimmungen über die Urnenabstimmung sowie derjenigen über die behördlichen Finanzkompetenzen stehen der Gemeindeversammlung die folgenden, nicht übertragbaren Befugnisse zu:
22. (neu) Antrag an den Regierungsrat auf Abweichung von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf Gemeindestrassen;
23. (neu) Antrag an den Regierungsrat auf Abweichung von der allgemeinen
Höchstgeschwindigkeit auf Kantonsstrassen innerhalb von Ortschaften.
§ 185c (neu)
Abweichung Höchstgeschwindigkeit Kantonsstrassen innerorts
1 Anträge aus den Gemeinden auf Abweichung von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf Kantonsstrassen innerorts, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von § 47 Abs. 1 Ziff. 23 bereits beim Regierungsrat bzw. der Kantonsverwaltung hängig sind, sind innert 2 Jahren nach Inkrafttreten von § 47 Abs. 1 Ziff. 23 der Gemeindeversammlung bzw. dem Einwohnerrat der betroffenen Gemeinden zur Genehmigung vorzulegen. Im Falle einer ausbleibenden Genehmigung der jeweiligen Anträge sind diese als gegenstandslos zu betrachten.
Initiativkomitee
Claudius Asche, Christoph Buser, Thomas de Courten, Martin Dätwyler, Markus Dürrenberger, Daniela Gaugler, Christoph Keigel, Felix Keller, Birgit Kron, Rosmarie Messerli, Sabine Pegoraro, Dominik Straumann, Reto Tschudin, Andreas Zbinden, Rudolf Zurflüh
Support us!
Unterstützen Sie uns! Werden Sie Teil des Komitees oder unterstützen Sie uns finanziell.
IBAN: CH44 0900 0000 4000 3909 1

Haben Sie Fragen, Anmerkungen oder wollen Sie uns unterstützen?



